SAC Weissenstein

Für Tourenleiterinnen und -leiter

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Allgemeine Informationen zu Touren

 

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Bei Fragen und für Rückmeldungen zu DropTours (Technik) wendet Euch bitte an Stefan Neukom via droptour@sac-weissenstein.ch.

Kostenübernahme durch die Sektion

An den Bergführerkosten beteiligt sich die Sektion mit 50% des Tageshonorars. Die Teilnehmenden (exkl. Tourenleiterinnen und -leiter) bezahlen die restlichen 50% ohne Minimalbetrag pro Teilnehmenden und Führertag. Die übrigen Kosten und die Spesen des Bergführers gehen ebenfalls zu Lasten der Teilnehmenden.

Bergführerabrechnungsformular

Abrechnung Motorfahrzeuge

Sofern nicht eine eigene Kostenabrechnung für die Benützung privater Motorfahrzeuge auf Clubtouren vorgezogen wird, kann die vom Vorstand vorgeschlagene Berechnungstabelle Anwendung finden (Ansatz CHF -.50/km). Details zur Berechnung findet ihr hier.

Tourenbericht

Bitte stelle den Tourenbericht innert 10 Tagen nach Durchführung der Tour dem Tourenchef zu.

Besten Dank für den prompten Bericht.

Wir wünschen ein schönes, erfolgreiches und unfallfreies Tourenjahr.

Fabian Umbricht, Tourenchef, tourenchef@sac-weissenstein.ch

Formular Tourenbericht

 

Fotogalerien und Erlebnisberichte für die Webseite

Fotos und Erlebnisberichte zu unseren Touren sind immer sehr willkommen!

Hier findest du alle Angaben dazu, wie du diese auf der Webseite veröffentlichen lassen kannst.
Zugleich werden deine Beträge gleichzeitig archiviert.

Tourenreglement

Auszug aus dem Tourenreglement von 2020

  • Die Teilnehmer haben ihre Eignung (bergsteigerische Fertigkeiten, Ausbildung, körperliche Verfassung) für die Teilnahme an einer Sektionstour nach bestem Wissen und Gewissen selber zu prüfen und sich nur anzumelden, sofern sie sich den Anforderungen tatsächlich gewachsen fühlen.
  • Die Anmeldung wird durch die Bestätigung des Tourenleiters verbindlich.
  • Die Teilnehmer sorgen für eine einwandfreie, geeignete und ausreichende persönliche Ausrüstung.
  • Die Anordnungen und Entscheide des Tourenleiters und des allenfalls beigezogenen Bergführers sind für alle Teilnehmer verbindlich.
  • Teilnehmer, die sich während einer Tour entfernen, tun dies auf eigene Verantwortung. Sie sind verpflichtet, sich beim Tourenleiter abzumelden.
  • Die Teilnahme an einer Sektionstour oder an einem anderen Sektionsanlass erfolgt auf eigenes Risiko. Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer verzichtet zum Voraus darauf, die Sektion, den Tourenleiter oder andere Teilnehmer für irgendeinen unvorsätzlich entstandenen Schaden haftbar zu machen. Für die Kosten von allfälligen Such- und Rettungsaktionen haftet der betroffene Teilnehmer persönlich.
  • Meldet sich ein Teilnehmer nach seiner Anmeldung wieder ab oder entfernt er sich während eines Anlasses, so hat er die damit verursachten Unkosten, wie insbesondere jene für die Annullierung der Reise, der Unterbringung und des Bergführers, zu übernehmen. Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen.
  • Kann ein Anlass aus triftigen Gründen wie schlechtes Wetter, schlechte Verhältnisse oder wesentliche Beeinträchtigung der Gesundheit des Tourenleiters, nicht durchgeführt werden, so entscheidet der Vorstand über die Verteilung der allfällig daraus erwachsenen Unkosten auf den Tourenleiter, die Teilnehmer und/oder die Sektionskasse.

SAC-Tourenreglement